pharmazeutische Dienstleistungen

Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).

Folgende pharmazeutische Dienstleistungen bieten wir Ihnen an:

  • Blutdruckmessung

  • Medikationsberatung bei Polymedikation

  • Einweisung in die Inhalationstechnik

Die sogenannten pDLs werden uns unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse vergütet, sodass Ihnen keine Kosten entstehen

Wenn wir mit Ihnen eine Dienstleistung abrechnen, dann erhalten Sie immer eine Kurzversion für eine Datenverarbeitung zwischen uns und Ihnen. Um allen Informationspflichten nachzukommen, können Sie hier die ungekürzte Langversion herunterladen:

pDL_Blutdruck Vereinbarung_lange Version

pDL_MB Vereinbarung_lange Version

pDL_Inhalativa Vereinbarung_lange Version